- Skonto
- 1. Charakterisierung: Prozentualer Nachlass, der vom Kaufpreis entsprechend den ⇡ Zahlungsbedingungen auf den Rechnungsbetrag bei Barzahlung binnen einer bestimmten Frist gewährt wird, oft auch gestaffelt z.B. „Zahlbar in drei Monaten netto, binnen einem Monat 2 Prozent, binnen zehn Tagen 3 Prozent Skonto“. Wirtschaftlich gesehen ist S. der Preis für die Kreditnutzung bzw. Vorfinanzierung, die bei der Warenlieferung dem Abnehmer eingeräumt wurde. Außer den anteiligen Zins- und Verwaltungskosten enthält der dem Barpreis zugeschlagene S. kalkulatorisch noch eine Prämie für das Kreditrisiko, so dass dem Käufer ein Anreiz für Barzahlung gegeben ist.- Sonderform: Warenskonto (Nachlass in Form von Waren).- 2. Buchung: Da Lieferer-S. als Anschaffungspreisminderungen zu behandeln sind (§ 255 I HGB), sind sie bei den entsprechenden Positionen der Vorräte bzw. Anlagen direkt abzusetzen. Kunden-S. sind als Erlösschmälerungen von den Umsatzerlösen abzuziehen (§ 277 I HGB). Eine gesonderte Buchung als Aufwand (nach IKR in Klasse 6) bzw. Ertrag (Klasse 5) kommt nur dann in Frage, wenn die S. den Umsatzerlösen als Erlösberichtigungen bzw. den Aufwendungen als Aufwandsberichtigungen nicht direkt zurechenbar sind. Ein gesonderter Ausweis in der ⇡ Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist nicht vorgesehen, aber zur Verbesserung des Einblicks durch offenes Absetzen bei den Materialaufwendungen und den Umsatzerlösen möglich (§ 265 V HGB).- 3. Umsatzsteuerliche Behandlung: a) Beim Lieferer: ⇡ Entgelt und damit auch die darauf zu berechnende USt wird gemindert.- b) Beim Abnehmer: Kürzung des ⇡ Vorsteuerabzugs.
Lexikon der Economics. 2013.